Entlastende Hilfen für Pflegende
Wir zeigen Ihnen worauf es ankommt
Am wichtigsten ist es in solchen Situationen:
- einen Überblick über die regional vorhandenen Entlastungs- und Unterstützungsangebote zu bekommen
- zu klären, ob zu deren Bezahlung Leistungen der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung beantragt werden können
- zu planen/abzustimmen, wann die Angebote zeitlich genutzt und wann die Familie unterstützt werden soll
Wie wir Sie entlasten:
- Entlastungsangebote dienen auch der Förderung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. So kann z.B. die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten abgerufen werden.
- Ambulante Pflege kann grundsätzlich oder in besonderen Pflegesituationen, wie bspw. dem Einkauf oder Erledigungen von Apothekengängen, entlastend eingebunden werden.
- Demenzkranke können stundenweise einzeln oder in Gruppen betreut werden, wenn Angehörige wichtige Termine wahrnehmen müssen. Neben Betreuungskreisen können dies auch Angebote der Tagespflege sein.
- Sind längere Zeiten abzudecken, wie bspw. einem Urlaub, so kann die ambulante Verhinderungspflege stundenweise in der eigenen Wohnung oder der Kurzzeitpflege in speziellen Einrichtungen oder in Pflegeheimen genutzt werden.