buehnenbild_Zelck_Rettungsdienst_DRK_Bitburg_hq-Q__01_.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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  1. Über uns
  2. Wer wir sind
  3. Satzung

§ 1 - Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Prignitz e. V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität

Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Prignitz e. V. sowie deren Mitglieder verbindlich.

Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Prignitz e. V. ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Brandenburg e. V. Der Kreisverband Prignitz ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordnete Verbände, Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Landkreises Prignitz.

(4) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Brandenburg e. V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Prignitz e. V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Kreisverbandes Prignitz und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.       

(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Prignitz e. V. ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Kreisverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Kreisverband.

 

§ 2 - Aufgaben

(1) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Prignitz e. V. stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 34) folgende Aufgaben:

  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere verwirklicht durch die Betreibung von ambulanter Pflege, teilstationärer Pflege, stationärer Pflege und Durchführung der Blutspendetermine und Betreuung der Blutspender,
  • Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung insbesondere verwirklicht durch die Betreibung von Kindertagesstätten       
  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe insbesondere durch die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Menschen in verschiedenen Wohnformen,
  • Förderung  der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilgeschädigte und Behinderte; Förderung des Suchdienstes für Vermisste
  • Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes insbesondere verwirklicht durch die Rettung aus Lebensgefahr (u.a. Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten, wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe
  • Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zweck der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände,
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken insbesondere durch die Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,

(2) Das Deutsche Rote Kreuz Prignitz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 ihren Zusatzprotokollen und dem DRK - Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:  

  • die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalb-mond-Bewegung,
  • die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,
  • die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
  • die Vermittlung von Familienschriftwechseln.

(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Prignitz e. V. wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.


Die vollständige Satzung zum Download